Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die tatsächlichen Kosten richten sich nach Art und Umfang der Behandlung.
Der erste Termin dauert in der Regel 1,5 Stunden und wird mit 120 Euro berechnet.
Alle weiteren Termine werden mit 22,50 Euro pro angefangener Viertelstunde bzw. 90 Euro pro Stunde berechnet.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten steuerlich geltend zu machen. Hierzu kann Ihr Steuerberater Sie informieren.
Beratungen per Telefon sind nur nach persönlichem Erstkontakt möglich und werden mit 22,50 Euro pro angefangene Viertelstunde oder nach GebüH berechnet.
Laborleistungen werden vom jeweiligen Labor direkt mit Ihnen abgerechnet.
Kostenübernahme durch private Krankenkassen& Zusatversicherungen
Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernehmen, je nach Tarif, ganz oder teilweise die Kosten für Heilpraktiker-leistungen. Bitte
informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die genauen Erstattungsbedingungen.
Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht. Einige Krankenkassen bieten jedoch
Zuschüsse oder Erstattungen im Rahmen von Bonusprogrammen an. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Selbstzahler
Auch ohne Versicherung können Sie meine Leistungen in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt transparent und wird vor der Behandlung mit Ihnen besprochen.
Für weitere Fragen zu den Kosten oder der Abrechnung stehe ich gern zur Verfügung.
Hier können Sie den Behandlungsvertrag mit Honorarvereinbarung downloaden. Gern sende ich Ihnen diesen auch per Mail oder per Post zu.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.